Brünninghausen - Kirchhörde - Löttringhausen
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Aufnahmekriterien Kirchhörde

Prinzipiell kann jedes Kind, das bis zum 31. Oktober des Aufnahmejahres das 3. Lebensjahr vollendet hat, in einem der Kindergärten der Ev. Philippus-Kirchengemeinde Dortmund aufgenommen werden.

Sollten jedoch in einem Kindergarten der Gemeinde weniger Plätze als Anmeldungen vorhanden sein, werden für diesen Kindergarten Aufnahmekriterien erstellt. 

 

Für den Kindergarten Kirchhörde wird nach den folgenden Gesichtspunkten eine besondere Warteliste erstellt:

·       Geschwisterkinder werden vorrangig aufgenommen, wenn ein Kind der Familie dem Kindergarten bereits angehört und für mindestens ein weiteres Kindergartenjahr die Einrichtung gemeinsam mit dem Geschwisterkind besuchen wird. 

·      Grundsätzlich muss das Kind und ein Elternteil Mitglied der Ev. Philippus-Kirchengemeinde Dortmund sein und dem Gemeindebezirk angehören, in dem sich der gewünschte Kindergarten befindet. Ist im eigenen Gemeindebezirk kein Kindergarten vorhanden, kann frei gewählt werden, in welchem Kindergarten das Kind angemeldet wird. 

Sollten sich die Eltern für einen Taufaufschub entschieden haben, kann das Kind in die Warteliste aufgenommen werden, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied der Ev. Philippus-Kirchengemeinde Dortmund ist. 

·      Als Zeichen der Integration und Verständigung kann pro Gruppe ein Kind entweder
- Mitglied einer anderen christlichen Kirche sein, oder
- Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft sein, oder
- Konfessionslos sein,
sofern es im entsprechenden Gemeindebezirk der Ev. Philippus-Kirchengemeinde Dortmund wohnt.
 

Kinder, die in den oben genannten Kriterien genügen, werden in der Reihenfolge des Geburtsdatums, unter Berücksichtigung der Geschwisterregelung, in die freigewordenen Plätze aufgenommen. Das Anmeldedatum wird nicht berücksichtigt. Daher werden Anmeldungen auch erst ab dem zweiten Lebensjahr angenommen.

 

Annahmeschluss für Anmeldungen für das laufende Kindergartenjahr ist der 31. Januar.