Die Friedhofsgebührensatzung vom 28.11.2023 ist seit dem 29.03.2024 im Internet der Gemeinde eingestellt unter https://www.philippus-do.de/friedhof und vom 01.04.2024 bis zum 08.04.2024 im Schaukasten der Ev. Philippus-Kkirchengemeinde Dortmund, Wunnenbergstr. 1 und im Schaukasten des Ev. Friedhofs Kirchhörde, Patroklusweg 1, im Wortlaut öffentlich einsehbar. Mit Ablauf des 08.04.2024 ist die Bekanntmachungsfrist von einer Woche damit abgelaufen und die Veröffentlichung der Satzung vollzogen.
Das Dokument ist im Gemeindebüro einsehbar oder als Ausdruck zu erhalten.
Michael Nitzke, Pfarrer
Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen.
Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen - zurückzuführen sind.
Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf unserem Friedhof keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.
Die Standsicherheitsprüfung ist daher keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals den Unmut der Friedhofsnutzer hervorruft und Kritik laut wird, denn jedes Jahr wieder werden bei der Kontrolle lockere Grabmale festgestellt.
Rechtsgrundlage
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen.
Ablauf der Prüfung
Über einen Zeitraum von mehr als 2 Sekunden werden auf die Oberkante des Grabmals mit einem gleichmäßig dosierten Druckaufbau horizontale Lasten aufgebracht, um die Lage- und Kippsicherheit zu überprüfen. Die Größe der horizontalen Lasten ist abhängig von der Höhe des Grabmals. Die erforderliche Standfestigkeit des Grabmals ist gegeben, wenn hierbei keinerlei Schwankungen auftreten.
Des Weiteren erfolgt die Kennzeichnung nicht standsicherer Grabmale sowie die entsprechende Dokumentation, d. h. Aufnahme aller Grabmale mit den dazugehörigen Daten. Die Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und zur Beseitigung der Gefahrenlage aufgefordert.