Für Sie
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Die kirchliche Trauung

Für den Gesetzgeber ist das Ja-Wort im Standesamt entscheidend. Viele Menschen spüren aber, dass ihnen das nicht genügt und erbitten Gottes Segen für ihre Ehe.
Wir feiern gerne mit Ihnen einen Gottesdienst anlässlich Ihrer Heirat!

Das können Sie von uns erwarten:

In einem oder mehreren Gesprächen bereiten wir mit Ihnen die Trauung vor und klären alle Fragen, die damit zusammenhängen. Ihre Terminwünsche werden wir nach Möglichkeit berücksichtigen.
Den Traugottesdienst feiern wir in der Kirche. Gerne dürfen Sie als Brautpaar oder Ihre Familien und Freunde sich an der Gestaltung des Gottesdienstes beteiligen. Orgelmusik gehört dazu und wird von Ihrer Gemeinde organisiert.
Wir möchten Sie auch über Angebote der Gemeinde für junge Paare und Familien mit Kindern informieren.

Was wir uns von Ihnen wünschen:

Melden Sie die Trauung bitte so früh wie möglich beim zuständigen Gemeindepfarrer. Die Kirche könnte an ihrem Wunschtermin belegt sein, so dass wir nach Alternativen suchen müssten.
–        Mindestens ein Partner muss der Evangelischen Kirche angehören.
Beim zweiten Partner ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche Voraussetzung.

Folgende Sonderwünsche sind möglich:

–   Einbeziehung von Chören oder Solisten zur musikalischen Gestaltung der Trauung.
–   Ausgestaltung der Kirche mit besonderem Blumenschmuck.
–   Erlaubnis für Videoaufnahmen oder zum Fotografieren während des Gottesdienstes.
–   Die kirchliche Trauung kann auch anlässlich der Taufe eines Kindes in einem Tauf- und Traugottesdienst stattfinden.
–   Trauung in einer Kirche außerhalb der Ortsgemeinde.
–   Wenn einer der Brautleute der Evangelischen  Kirche angehört, kann eine kirchliche Trauung in unseren Kirchen gefeiert werden.

Die kirchliche Tauung

Die kirchliche Trauung

Die kirchliche Trauung

Fragen zur Trauung

Viele Fragen zur Trauung beantwortet diese Seite der Ev. Kirche von Westfalen.

Vieles kann nur im persönlichen Gespräch geklärt werden. Am besten Sie sprechen mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.