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Wie funktioniert der Kircheneintritt?

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann in seiner Wohnortgemeinde wieder in die Kirche eintreten. Die Pfarrerin und die Pfarrer der Evangelischen Philippus-Kirchengemeinde Dortmund freuen sich über ein Gespräch mit Ihnen. Der Kircheneintritt kann dirket im Gespräch mit Pfarrer oder Pfarrerin wirksam werden. Danach werden Sie zu einem Abendmahlsgottesdienst eingeladen, damit der Kircheneintritt nicht nur eine formale Angelegenheit bleibt.

Der Kircheneintritt ist auch in der Wiedereintrittsstelle möglich. Auch hier kann mit sofortiger Wirkung der Kircheneintritt erklärt werden. Informationen dazu erhalten sie im Internet unter www.kircheneintrittstelle-dortmund.de  oder telefonisch unter 0231 / 555 79 111.

Es kann auch die Mitgliedschaft in einer anderen Kirchengemeinde als der Wohnortgemeinde erklärt werden. Ein Wechsel der Gemeinde ist auch für bereits bestehende Kirchenmitglieder möglich.

An Unterlagen benötigen Sie lediglich den Personalausweis, wenn möglich eine Taufbescheinigung und die Bestätigung des Kirchenaustritts. Taufen durch andere Konfessionen werden in der Regel anerkannt, wenn diese Kirchen mit der Evangelischen Kirche in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen zusammen arbeiten. Sind Sie noch nie Mitglied einer Kirche gewesen, erfolgt der Eintritt durch die Erwachsenentaufe. Über alle Modalitäten berät Sie  Ihre Pfarrerin, Ihr Pfarrer oder die Kircheneintrittstelle.

Was bedeutet die Kirchenmitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche ist der wesentliche Rückhalt für unsere Arbeit. Was in der Kirchengemeinde an Arbeit finanziert werden kann, wird über die Zahl der Mitglieder berechnet. Jedes Mitglied ist also ein Gewinn für jede Gemeinde.

Die Mitglieder leisten einen Beitrag in Form von Kirchensteuer, sofern sie selbst steuerpflichtig sind. Der Kirchensteuer-Beitrag  beträgt 9% von der Summe der Lohn- oder Einkommensteuer, abzüglich eventueller Kinderfreibeträge. Die Kirchensteuer selbst kann in der nächsten Steuererklärung wieder als Steuermindernde Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Nicht verdienende Ehegatten eines aus der Kirche Ausgetretenen werden zu einem besonderen Kirchgeld veranlagt. Bemessungsgrundlage ist das, was dem nicht verdienenden Kirchenmitglied an Unterhalt zustehen würde.

Die Finanzämter leiten im Auftrag der Kirche die erhobenen Beträge an eine zentrale kirchliche Stelle weiter, die das Geld nach Maßgabe der Mitgliederzahl an die Gemeinden und kirchlichen Organe verteilt. Die einzelne Gemeinde hat keine Informationen über die individuell gezahlte Kirchensteuer.

Generell gilt, wer keine staatliche Steuer bezahlen muss, zahlt auch keine Kirchensteuer.

 

Kircheneintritt ganz einfach:

In unserer Kirchengemeinde haben zurzeit
Pfarrerin Krügel-Ladinig, 
Pfarrer Nitzke und
Pfarrer Schroeter
das Recht, einen Kircheneintritt mit sofortiger Wirkung anzunehmen.

Die Kontaktdaten finden Sie hier: Pfarrteam.

Kircheneintrittstelle

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Der Kircheneintritt ist auch in der Wiedereintrittsstelle möglich. Auch hier kann mit sofortiger Wirkung der Kircheneintritt erklärt werden. Informationen dazu erhalten sie im Internet unter www.reinoldiforum.de  oder telefonisch unter 0231 / 555 79 111.

Fragen zum Kircheneintritt

Viele Fragen zum Kircheneintritt beantwortet diese Seite der Ev. Kirche von Westfalen.

Vieles kann nur im persönlichen Gespräch geklärt werden. Am besten Sie sprechen mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.